Die Volksgruppe der “Burgenländische Kroaten” ist heute in vier Staaten vertreten: in Österreich (Burgenland, Wien), in der Slowakei (mehrere Ortschaften bei Bratislava), Tschechien (Südmähren) und in Ungarn (entlang der österreichischen Grenze). Der etnografische Terminus “Burgenländische Kroaten) umfaßt die Nachfahren jener Kroaten, die im Laufe des 16. und 17. Jahrhunderts von den damaligen Grundherren in den verwüsteten Ortschaften und verödeten Ortschaften des damaligen Westungarn angesiedelt wurden. Die Historiker schätzen die Zahlen der von nunmehr über 450 Jahren angesiedelten Personen von 60.000 bis 100.000.
In sechs von sieben politischen Bezirken des Burgenlandes leben Angehörige der kroatischen Volksgruppe. Lediglich im südlichsten Teil des Landes, im Bezirk Jennersdorf, gibt es keine kroatischen oder gemischtsprachigen Ortschaften. Die Kroaten stellen in keinem dieser Bezirke die Mehrheit, relativ betrachtet gibt es im Bezirk Oberpullendorf, absolut gesehen im Bezirk Eisenstadt, die meisten Kroaten. In allen sechs Bezirken gibt es kroatische “Sprachinseln”, wobei diese ihrerseits wieder mit deutschsprachigen Ortschaften durchsetzt sind. Nur im Bezirk Oberpullendorf und teilweise im Bezirk Eisenstadt gibt es ein mehr oder weniger kompaktes kroatisches bzw. in zunehmendem Maße zweisprachiges Gebiet. Zu 100% kroatischsprachige Ortschaften gibt es nicht mehr, den größten kroatischsprachigen Bevölkerungsanteil gibt es in den kleineren Ortschaften (500 bis 1500 Einwohner, 80% bis 95% Kroaten) im Bezirk Oberpullendorf.
Ein beträchtlicher Teil der Volksgruppe hat sich vor allem aus wirtschaftlichen Gründen (Arbeitsmangel im Burgenland) in Wien niedergelassen. Dieser Prozeß begann bereits nach dem Ersten Weltkrieg und setzt sich bis heute fort. Diese Leute sind teils Wochenpendler, teils leben sie ständig in Wien. Die burgenländischen Kroaten in Wien sind sowohl kulturell als auch volksgruppenpolitisch gut organisiert.
1991 gab es im Burgenland nach offiziellen Statistiken 19.460 Personen, die kroatisch als ihre Muttersprache angaben bzw. kroatisch als Umgangssprache verwendeten. In Wien waren dies an die 6.300 Personen. Kirchlichen Erhebungen zufolge wünschen im Burgenland etwa 35.000 Personen die Sonntagsmesse in kroatischer Sprache, in Wien leben nach Schätzungen des Kroatischen Kulturvereines mindestens 15.000 burgenländische Kroaten. Diese Diskrepanz veranschaulicht sehr gut die Problematik offizieller Erhebungen.
Die Angehörigen der Volksgruppe unterscheiden sich, was ihre soziale Integration betrifft, überhaupt nicht vom durchschnittlichen Burgenländer. Sie nehmen am gesellschaftlichen Leben ebenso Teil, wie die Angehörigen der Mehrheitsbevölkerung. Auch in den Arbeitsmarkt sind die Kroaten eingegliedert wie alle anderen Burgenländer auch.
Hier muß jedoch erwähnt werden, daß sehr viele Burgenländer berufsbedingt in die größeren Ballungszentren auspendeln müssen (Wien, Graz), in den wenigsten burgenländischen Ortschaften gibt es größere Betriebe, die einer größeren Zahl von Menschen Arbeit bieten.
Von diesem Umstand sind jedoch die Angehörigen der Volksgruppe insofern stärker betroffen, als sie ihre Muttersprache nur selten am Arbeitsplatz verwenden können. Diese Tatsache ist der Sprachverwendung und in der Folge auch der Sprachkompetenz sehr abträglich. Man hat also zumeist nur im privaten Bereich, zu Hause bei der Familie, unter Freunden, im Dorfgasthaus etc. die Möglichkeit, kroatisch zu sprechen. Durch diese Umstände, die zunehmende Mobilität und den zunehmenden Einfluß der Massenmedien wird der Bereich, in dem man noch Kroatisch sprechen kann, sehr eingeengt.
Die Assimilation schreitet somit immer mehr fort. Die Volksgruppe schrumpft stetig, besonders unter Kindern und Jugendlichen wird immer weniger kroatisch gesprochen. Auch bei jenen, die noch kroatisch sprechen, nimmt die Sprachkompetenz allgemein ab.
Zur Verbesserung der Lage der Kroatischen Volksgruppe sind vor allem folgende Maßnahmen dringend notwendig:
a) Organisationen
Nach Artikel 7 Z.1 des Staatsvertrages von Wien haben die burgenländischen Kroaten das Recht auf eigene Organisationen. Es gibt zahlreiche Vereine von überregionaler Bedeutung.
Politische Organisationen:
Fast jede kroatisch- oder gemischtsprachige Ortschaft hat heute bereits eine Tamburicagruppe. Kroatische Folklore und Tamburicamusik ist auch bei der Mehrheitsbevölkerung sehr beliebt und auch über die Grenzen Österreichs hinaus bekannt.
b) Volksgruppenbeirat
Die Bestimmungen über den Volksgruppenbeirat für die kroatische Volksgruppe finden sich im Volksgruppengesetz 1976 und der hiezu ergangenen Verordnung.
Der Volksgruppenbeirat soll die Bundes- und Landesregierung in Volksgruppenfragen beraten und jährlich einen Voranschlag über die Verteilung der für die Volksgruppe zu Verfügung stehenden Geldmittel erstellen.
Mit der Konstituierung dieses Beratungsgremiums wurde der Volksgruppe der Zugang zu Geldmitteln größeren Umfanges eröffnet. Es ist daher verständlich, daß auch oder nur aus diesem Grund alle Vereine und ganz besonders die Großparteien in diesem Gremium gut vertreten sein wollten.
Von 24 Plätzen kommen derzeit je 5 der SPÖ und der ÖVP zu, die katholische Kirche hat zwei Plätze (“Parteienkurie”).
Nach Artikel 7 Z. 3 des Staatsvertrages von Wien haben die burgenländischen Kroaten das Recht auf zweisprachige topographische Aufschriften in Gebieten des Burgenlandes mit kroatischer oder gemischter Bevölkerung. Nach dem Volksgruppengesetz 1976 besteht dieses Recht in Gebieten mit einer verhältnismäßig beträchtlichen (25%) Anzahl von Volksgruppenangehörigen.
Im Juli 2000 wurden in 47 Gemeinden bzw. Ortsteilen zweisprachige Ortstafeln aufgestellt. Allerdings fehlen noch zweisprachige Wegweiser, Hinweistafeln und andere topografische Bezeichnungen öffentlicher Natur die unter den Begriff topografische Aufschriften fallen.
In einigen Gemeinden wurden vor Jahren bereits zweisprachige Straßenbezeichnungen, sowie Hinweistafeln angebracht. Diese fallen jedoch in den Wirkungsbereich der Gemeinde oder sind auf private Initiative entstanden.
Die Novelle zum Volksgruppengesetz in 2011 hat hier eine Intepretation vorgenommen, die sich am untersten Standard ansiedelt. Als topografischen Bezeichnungen gelten nur Ortstafeln und Hinweisschilder auf eben diese Orte von einer Ortschaft in die andere. Die Verwendung der Amtssprache wird auch entsprechend festgelegt. Es ist weiters eine Regelung von 17,5% Minderheitenanteil in die Gesetzesgebung eingeflossen, die auf Verfassungsrang gehoben wurde, um die 10% Interpretation des Verfassungsgerichtshofes auszuhebeln. Weiter sind in den Erläuterungen zur Novelle entsprechend restriktiv. Es wird sogar eine Delegation der Amssprache von den Gemeinden zu den Bezirkshauptmannschaften als Alternative angeführt.
Das Volksgruppengesetz enthält Bestimmungen über die Volksgruppenförderung. Die Höhe der jährlichen Volksgruppenförderung wird jährlich mit dem Staatshaushalt beschlossen.
Die kulturellen Aktivitäten der burgenländischen Kroaten werden von Landesseite mit etwa 1% des gesamten Kulturbudgets gefördert. Die für die Kroaten wichtigste Förderungsstelle ist das Bundeskanzleramt (€ 1,2 Mio./Jahr). Für den Verteilungsvorschlag betreffend diese Förderungsmittel, welcher vom Bundeskanzleramt auch großteils angenommen wird, ist ausschließlich der Volksgruppenbeirat zuständig.
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Gemäß Artikel 7 Z.3 des Staatsvertrages von Wien haben die Burgenländischen Kroaten in Bezirken mit kroatischer oder gemischter Bevölkerung das Recht, die kroatische Sprache als Amtssprache zu verwenden.
Nach der Verordnung über die “Bestimmung der Gerichte, Verwaltungsbehörden und sonstigen Dienststellen, vor denen die kroatische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen wird” (Amtssprachenverordnung) ist die kroatische Sprache in folgenden Gemeinden als Amtssprache zugelassen:
Viele Ortschaften, in denen es eine beträchtliche Anzahl von Kroaten gibt, wurden in die genannte Verordnung nicht einbezogen. Ebensowenig die Landeshauptstadt Eisenstadt, in der ebenfalls einige Hundert Kroaten leben.
Die Novelle zum Volksgruppengesetz in 2011 hat hier keine Verbesserung, sondern im Gegenteil eine Delegation der Amtssprache von der Gemeinde an die Bezirkshauptmannschaft (in den Erläuterungen zur Novelle) als Möglichkeit angeführt.